Dass auf Elektroauto-Ladeplätzen abgestellte Verbrenner-Autos abgeschleppt werden können, ist bekannt (oder besser: sollte bekannt sein). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich geurteilt, dass das Abschleppen auch dann verhältnismäßig ist, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind.
heise.dekfz-betrieb.vogel.de

Quelle: Suchergebnisse für „feed“ – electrive.net

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